Selbstverständnis des FATP
(FATP = Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd)
Vorwort:
Seit jeher geht es in menschlichen Systemen um Kommunikation und Beziehungsgestaltung. Ob in der Familie, in einer Gemeinde oder im Staat, überall muss versucht werden, die sich ergebenden Spannungen zu lösen. An Lösungsmöglichkeiten gibt es viele Varianten. Von Streit und Krieg angefangen über Machtspiele bis zu den „diplomatischen" und /oder psychologischen Lösungsversuchen.
Seit psychologische Überlegungen in Kommunikationssysteme Eingang gefunden haben, wird vermehrt versucht, die Gegenseite zu verstehen, zu begreifen, ihren Argumenten und Überlegungen mit Wertschätzung zu begegnen, um daraus nicht ein Gegeneinander werden zu lassen, sondern ein Akzeptieren eines anderen Zugangs zu einer Arbeit / einem Problem, eine Wertschätzung für die vorliegende Arbeit und einem Aushalten von unterschiedlichen Verstehenszugängen sowie deren konstruktiver Kritik an der eigenen Sache.
1. Zum Selbstverständnis des FATP
Im FATP- „Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd" haben sich folgende Verbände aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz zusammengeschlossen:
Die oben genannten sechs Verbände haben sich zu dem internationalen Gremium (FATP) zusammengeschlossen und bieten in unterschiedlichen Formen und mit verschiedenen Schwerpunkten Zusatzqualifikationen zu einer Therapie mit dem Pferd an. Die von den Mitgliedern des FATP verliehenen Zusatzqualifikationen werden als Maßnahmen der pädagogischen und/ oder psychosozialen Rehabilitation und Entwicklungsförderung mit dem Pferd übereinstimmend definiert.
Neben ausbildungsrelevanten Absprachen sind die Verständigung über die berufliche Ethik und eine gemeinsame Außendarstellung, wie erstmals auf dem Kongress in Budapest 2003 zu sehen, wichtige Ziele des FATP.
2. Voraussetzungen und Qualifikationen in Heilpädagogischen Voltigieren und Reiten
Die beruflichen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Zusatzqualifikation sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen, psychosozialen und/oder rehabilitativen Bereich. Auf besonderen Antrag und Beschluss können einzelne Träger Ausnahmen genehmigen, bzw. zusätzliche Auflagen zur Kompensation der beruflichen Voraussetzungen machen.
Die Zusatzqualifikation ist an hippologische und reiterliche Voraussetzungen in Theorie und Praxis gebunden, die von den Verbänden definiert werden. Auf besonderen Antrag und Beschluss können die Träger Ausnahmen genehmigen, bzw. zusätzliche Auflagen zur Kompensation der reiterlichen und hipplologischen Voraussetzungen machen.
3. Inhalte von Lehrgängen der Ausbildungsträger des FATP
Folgende Inhalte werden in den Ausbildungskursen vermittelt:
Unser Ziel ist eine gegenseitige Verständigung, Zusammenarbeit und die Möglichkeit des Austausches von Referenten in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungskursen.
4. Struktur der Zusatzqualifikationen im Heilpädagogischen Voltigieren und Reiten
In den verschiedenen Modulen der Ausbildung werden das Wissen und die Fähigkeiten aus dem Grundberuf, der reiterlichen Ausbildung und spezifische Inhalte zusammengeführt, um die Teilnehmer an den Kursen auf einen selbstständigen Einsatz für die Therapie mit dem Pferd vorzubereiten.
Alle Ausbildungsträger verlangen während der Ausbildung verschiedene Praktika von den Teilnehmern. Diese Praktika liegen vor und zwischen den Ausbildungsmodulen. Sie finden unter Anleitung von qualifizierten Reitpädagogen oder Reittherapeuten statt. Der Schwerpunkt der Praktika liegt bei der konkreten Umsetzung des erworbenen theoretischen Wissens in die Praxis. Zudem wird eine kritische Reflexion der Praxis erwartet.
Alle Ausbildungsträger verlangen das Verfassen einer Haus- bzw. Abschlussarbeit. Die Themenstellung variiert von der Bearbeitung vorgegebener Fragestellungen bis zur Darstellung der eigenen praktischen Arbeit.
Der Umfang der gesamten Ausbildung ist abhängig von den jeweiligen Zugangsbedingungen der Ausbildungsträger und deren Curricula.
5. Anerkennungsvereinbarung der Mitglieder des FATP
Im Zeichen einer Internationalisierung von Abschlüssen in einem vereinten Europa und der wachsenden Mobilität von Personen mit der Qualifikation im Therapeutischen Reiten haben sich die Mitglieder des FATP zu einer übergreifenden Kooperation entschlossen. Sie erkennen gegenseitige Abschlüsse anderer Ausbildungsträger im THR für das eigene Land unter Kenntlichmachung der spezifischen individuellen Ausbildungsbedingungen an. Als gemeinsame Kooperationsvereinbarung bietet das FATP eine einheitliche eigene Kennzeichnung auf der Grundlage der jeweiligen verbandstypischen Abschlüsse an."
6. Aspekte der Geschäftsordnung des FATP
In der Geschäftsordnung, die das FATP im Jahr 2002 beschlossen hat, ist vereinbart, dass sich die Mitglieder regelmäßig austauschen und sich über ihre Ausbildungsvoraussetzungen und –inhalte gegenseitig verständigen.
Das Gremium trifft sich in der Regel ein Mal im Jahr auf einer Fachtagung zu bestimmten thematischen Fragestellungen. Die Gründungsmitglieder entsenden zu dieser Tagung maximal 3 Delegierte, mit einer Stimme pro Verband.
Die Beschlüsse werden nach dem Konsensprinzip gefasst.
Das FATP versteht sich als ein Gremium, das international in Austausch mit anderen Ausbildungsträgern im Therapeutischen Reiten treten will. Eine Öffnung des Forums ist möglich. Über Anträge zur Aufnahme anderer Verbände in das Forum entscheiden die Vertreter der Gründungsmitglieder nach dem Konsensprinzip.